Unsere Mahnwachen finden derzeit Freitags zwischen 11.00 und 13.00 auf dem Großflecken, Nr. 32
(Nähe Buchhandlung Krauskopf) statt. Allerdings finden sie nicht jeden Freitag statt. Es wird jeweils zu aktuellen
Anlässen dazu aufgerufen und dieser Aufruf auf unserer Web-Seite und über einen Mailverteiler veröffentlicht.
Hier wird zusätzliches Material zu den Themen der Mahnwachen bereitgestellt.
22.11.2024 Nahostkrieg
Hier ist der Text unseres Flugblatts zu diesem Thema :Völkermord in Gaza?
Nach dem 7. Oktober 2023, an dem 1.200 Israelis getötet und hunderte verschleppt worden sind, hat die israelische Regierung erneut (nach 2008, 2012, 2014 und 2021) den Krieg in Gaza begonnen, durch den schon mehr als 40.000 Palästinenser getötet worden sind; 10.000 werden unter den Trümmern noch vermisst. Zehntausende sind verwundet und traumatisiert worden. Bei diesen Kriegsopfern handelt es sich ganz überwiegend um Zivilisten, insbesondere Frauen und Kinder. Diese ungeheure Zahl an getöteten Menschen beruht auf der Kriegsführung der israelischen Armee. Es gibt viele Anzeichen dafür, dass die israelische Kriegsführung nicht nur keine Rücksicht auf die Zivilbevölkerung nimmt, sondern es auf die Tötung und Verletzung von Zivilisten abstellt, mit der Absicht, das palästinensische Volk im Gazastreifen ganz oder teilweise zu vernichten; entsprechende Verlautbarungen von israelischen Regierungsmitgliedern liegen vor (,Wir kämpfen gegen Tiere und wir werden entsprechend handeln: Kein Strom, kein Essen, kein Wasser, kein Gas.", so der inzwischen entlassene Verteidigungsminister Yoav Galant am 9.10.2023). Dies wäre ein Verstoß gegen die Völkermord-Konvention der UNO.Bereits im Frühjahr dieses Jahres ist der internationale Gerichtshof in Den Haag, das ist das von der UNO eingerichtete höchste Weltgericht, zu der Einschätzung gelangt, dass die von Südafrika vorgelegten Beweise für den Völkermord-Vorwurf plausibel sind. Ein endgültiges Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt hierüber ergehen. Da die israelische Armee den Krieg mit unverminderter Härte fortgeführt hat, haben sich die Anzeichen dafür, dass ein Völkermord tatsächlich vorliegt, weiter verdichtet. Nunmehr hat das israelische Parlament als Gesetz beschlossen, dass das UNRWA, das von der UNO eingerichtete Hilfswerk für die palästinensische Bevölkerung, auf israelischem Gebiet nicht mehr tätig sein darf und dass allen Israelis verboten ist, mit dem UNRWA zusammenzuarbeiten. Das Verbot wird die ohnehin schon dramatische humanitäre Lage in Gaza noch weiter verschlechtern. UNRWA mit seinen 30.000 Mitarbeitern stellt hier oft die einzige funktionierende Infrastruktur. Im Gazastreifen sind rund zwei Millionen Menschen auf die Unterstützung von UNRWA angewiesen. Nahezu alle Hilfslieferungen, die derzeit im Gazastreifen ankommen, laufen über das UNRWA. Da durch diese Maßnahme der israelischen Führung absehbar eine große Zahl von Palästinensern der Gefahr des Hungertodes ausgesetzt wird, wird hierdurch der Völkermordvorwurf weiter verstärkt. Unterhalb der sehr hohen Schwelle des Völkermord- Vorwurfes ist die israelische Armee verpflichtet, die Regeln des humanitären Völkerrechtes einzuhalten, wie sie in den Genfer Konventionen niedergelegt sind und zwar auch dann, wenn es sich um einen - völkerrechtlich zulässigen - Verteidigungskrieg handeln sollte. Nach dem humanitären Völkerrecht sind das Leben und die Unversehrtheit der Zivilbevölkerung soweit irgend möglich zu schonen, und es sind zivile Einrichtungen, insbesondere Wohnhäuser, Krankenhäuser, Schulen und Ähnliches von Angriffen und Zerstörung soweit irgend möglich zu verschonen. Verstöße gegen diese Regelungen stellen Kriegsverbrechen dar.
Die ungeheure Zahl der Kriegsopfer in Gaza zeigt bereits, dass die israelische Kriegsführung keine Rücksicht auf die Zivilbevölkerung genommen hat. Auch gibt es viele Hinweise dafür, dass die übermäßige Zerstörung von Wohnhäusern und anderen zivilen, religiösen und kulturellen Einrichtungen gewollt ist. Inzwischen konstatierte der Sonderausschuss des Menschenrechtsbüros der UN, dass die Israelische Kriegsführung die Merkmale eines Völkermords erfülle. Vorige Woche erhob die in New York ansässige Menschenrechtsorganisation "Human Rights Watch" in ihrem 154 Seiten starken Bericht "Hoffnungslos, ausgehungert und belagert" den gleichen Vorwurf. Wegen dieser Kriegsverbrechen führt der internationale Strafgerichtshof ein Ermittlungsverfahren, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Wegen des dringenden Verdachts auf Begehung derartiger Kriegsverbrechen hat der Chefankläger beim internationalen Strafgerichtshof im Mai dieses Jahres Anträge auf Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsidenten Netanyahu und seinen früheren Verteidigungsminister Galant gestellt.
Im Libanon sind durch die Kriegsführung der israelischen Armee seit Oktober 2023 über 2.700 Menschen getötet worden, mehr als 1,4 Millionen Menschen mussten bisher vor den israelischen Angriffen fliehen. Große Bereiche dieser Kriegsführung dürften aus den gleichen Gründen wie in Gaza Kriegsverbrechen darstellen.
Wir fordern die israelische Regierung und alle direkt oder indirekt am Krieg Beteiligten auf, unverzüglich die Waffen schweigen zu lassen, damit weiteres Blutvergießen verhindert wird, und unverzüglich Verhandlungen über die Freilassung der Geiseln und der palästinensischen Gefangenen aufzunehmen. Unsere Bundesregierung fordern wir auf, diese Forderungen zu unterstützen, insbesondere die Waffenlieferungen an Israel sofort einzustellen und sich aktiv für einen fairen und gerechten Frieden in Palästina und Israel einzusetzen.
Hier ist das
Flugblatt als PDF-Datei.